Kanzlei De Alvarenga
Carmen de Alvarenga
Herzlich Willkommen, schön, dass Sie meine Homepage besuchen.
Im Nachfolgenden möchte ich Ihnen meine Kanzlei in Rothenburg vorstellen und Sie über die von mir angebotenen Tätigkeiten informieren.

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Carmen de Alvarenga
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Leistungen & Tätigkeitsschwerpunkt
Menschlich. Kompetent. Verlässlich.
In meiner Kanzlei habe ich mich auf rechtliche Betreuungen spezialisiert. Als Rechtsanwältin, Berufsbetreuerin und ausgebildete Mediatorin stehe ich meinen Klienten in allen mir vom Gericht übertragenen Aufgaben qualifiziert und zuverlässig zur Seite.
Individuelle und persönliche Beratung
Bei Bedarf umfassende rechtliche Vertretung
Die Durchsetzung der Wünsche und Vorstellungen, sofern realisierbar, sowie das Wohlergehen der zu betreuenden Person, stehen immer im Mittelpunkt
Kernkompetenzen der rechtlichen Betreuung
Was bedeutet rechtliche Betreuung und was macht ein rechtlicher Betreuer?
Ein rechtlicher Betreuer wird vom zuständigen Betreuungsgericht für eine bestimmte Person bestellt, die momentan oder vielleicht auch langfristig aufgrund von körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen nicht mehr in der Lage ist, wichtige Angelegenheiten für sich selbst zu regeln. Der Betreuer bekommt konkrete Aufgabenbereiche übertragen.
Eine rechtliche Betreuung kümmert sich somit nicht pauschal um alle oder einzeln gewählte Lebensbereiche des Betreuten, sondern nur um die Aufgabengebiete, die das Betreuungsgericht entschieden hat.
Innerhalb dieser gerichtlich festgelegten Bereiche hilft und vertritt ein rechtlicher Betreuer den Betreuten gerichtlich und außergerichtlich. Er kann damit, wenn benötigt, die Stellung eines gesetzlichen Vertreters einnehmen. Bereiche und Aufgaben, die der Betroffene also eigenständig erledigen kann, dürfen dem Betreuer nicht übertragen werden. Dies soll vor allem eine größtmögliche Selbständigkeit der zu betreuenden Person fördern und unterstützen und dazu beitragen, ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen zu können. Welche Bereiche und Aufgaben der Betroffene noch selber erledigen kann und für welche er einen gesetzlichen Vertreter benötigt, wird in einem gerichtlichen Verfahren festgestellt.
§ 1821 Abs. 1 und 2 BGB: „Der Betreuer nimmt alle Tätigkeiten vor, die erforderlich sind, um die Angelegenheiten des Betreuten rechtlich zu besorgen. Er unterstützt den Betreuten dabei, seine Angelegenheiten rechtlich selbst zu besorgen, und macht von seiner Vertretungsmacht nach § 1823 nur Gebrauch, soweit dies erforderlich ist. Der Betreuer hat die Angelegenheiten des Betreuten so zu besorgen, dass dieser im Rahmen seiner Möglichkeiten sein Leben nach seinen Wünschen gestalten kann. Hierzu hat der Betreuer die Wünsche des Betreuten festzustellen. Diesen hat der Betreuer vorbehaltlich des Absatzes 3 zu entsprechen und den Betreuten bei deren Umsetzung rechtlich zu unterstützen. Dies gilt auch für die Wünsche, die der Betreute vor der Bestellung des Betreuers geäußert hat, es sei denn, dass er an diesen Wünschen erkennbar nicht festhalten will.“
Die Unterstützung und die Durchsetzung der Wünsche des Betreuten sind dabei die zentralen Punkte in der Betreuung, und zwar für alle Bereiche. So muss ein Betreuer die Wünsche seines Betreuten respektieren und dementsprechend handeln, soweit dies im Rahmen des Möglichen realisierbar ist.
Aufgabenbereiche der rechtlichen Betreuung
Welche Aufgabenbereiche gibt es?
Ein rechtlicher Betreuer wird vom zuständigen Betreuungsgericht für eine bestimmte Person bestellt, die momentan oder vielleicht auch langfristig aufgrund von körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen nicht mehr in der Lage ist, wichtige Angelegenheiten für sich selbst zu regeln. Der Betreuer bekommt konkrete Aufgabenbereiche übertragen.
Die Vermögenssorge kann sich unter Berücksichtigung des Erforderlichkeitsgrundsatzes auf einzelne Bereiche beschränken oder aber auf alle finanziellen Angelegenheiten erstrecken. Eine wichtige Aufgabe des Betreuers besteht insbesondere darin, das vorhandene Vermögen zu sichern und den Betreuten vor finanziellen Verlusten zu schützen. Er ist dabei gegenüber dem Amtsgericht zur Rechnungslegung (Vermögensverzeichnis, Vorlage aller Rechnungen, Quittungen und Belege) verpflichtet. Einige finanzielle Regelungen sind vorab vom Gericht zu genehmigen. Beispiele für finanzielle Aufgabenbereiche:
- Führung eines Giro- oder Sparkontos
- Verwaltung des Vermögens
- Zahlung von Verpflichtungen, wie Strom, Miete, Versicherungen
- Schuldenregulierung
Solange ein Betroffener die Bedeutung und die Folgen einer medizinischen Maßnahme selbst erkennen und hiernach seinen freien Willen äußern kann, muss er in diese auch selbst einwilligen. Wenn jedoch krankheitsbedingt die natürliche Einsichtsfähigkeit dieser Person nicht (mehr) vorhanden ist, dann muss stellvertretend der rechtliche Betreuer in die medizinische Maßnahme einwilligen. Ein rechtlicher Betreuer ist beispielsweise für die folgenden Angelegenheiten zuständig:
- Einwilligung und Überwachung der Verabreichung von Medikamenten, Untersuchungen, Operationen oder Heilmaßnahmen
- Fragen bzgl. der Krankenversicherung
- Planung und Zustimmung einer Krankenhauseinweisung oder einer therapeutischen -, oder Reha-Maßnahme
- Arztwahl/ärztliche Versorgung
Organisation der ambulanten Betreuung:
Äußert der Betreute den Wunsch, in seiner eigenen Wohnung oder seinem eigenen Haus wohnen zu bleiben, er sich aber selbst nicht mehr richtig versorgen kann, dann können vom Betreuer bestimmte Dienstleister und Hilfen organisiert werden, um so die ambulante Versorgung sicherzustellen. Beispiele wären:
- Essen auf Rädern
- Pflegedienst
- Besuchs- und Einkaufsdienste
- Haushaltshilfe
- Hausnotruf
Heimangelegenheiten:
Tritt die Situation ein, dass es dem Betreuten krankheitsbedingt nicht mehr möglich ist, dass sich dieser in der eigenen Wohnung versorgt, oder es ist nicht mehr zu verantworten, weil der Betroffene z. B. eine 24-Stunden-Versorgung benötigt, dann organisiert der Betreuer einen Platz in einem geeigneten Pflegeheim. Er schließt einen Heimvertrag für den Betroffenen ab oder kündigt ihn. Die Aufgabe des Betreuers ist es außerdem, die Einhaltung eines Heim-Pflegevertrages zu kontrollieren.
Aufenthaltsbestimmung:
Der Betreuer wählt, unter Berücksichtigung der Wünsche und der Bedürfnisse des Betreuten, einen geeigneten Aufenthaltsort für diesen. Dies kann etwa der Verbleib in der häuslichen Umgebung, mit oder ohne entsprechender ambulanter Unterstützung, bedeuten, oder aber ein Umzug in eine für den Betreuten geeignete Einrichtung. Sollten innerhalb dieses Aufgabengebietes Entscheidungen gegen den Willen des Betreuten notwendig werden, wie z. B. die Unterbringung in eine Einrichtung oder aber auch freiheitsentziehende Maßnahmen, so muss hierzu vom Betreuer eine betreuungsgerichtliche Genehmigung eingeholt werden.
Entgegennahme und Öffnen der Post:
Der Betreuer kann Entscheidungen über den Fernmeldeverkehr treffen und die Post des Betreuten entgegennehmen, öffnen und je nach Relevanz ggf. an den Betroffenen weiterleiten. Oft stellt der Betreuer bei Übernahme der Betreuung einen Nachsendeantrag bei der Deutschen Post, um die Bearbeitung der eingehenden Post gewährleisten zu können.
Wohnungsangelegenheiten:
Zu den vom Betreuer zu regelnden Tätigkeiten dieses Aufgabenbereichs zählen solche, die mit der Wohnsituation des Betreuten zusammenhängen. Hierzu gehören die Sicherstellung der laufenden Mietzahlungen, die Beschaffung und die Erhaltung von Wohnraum, aber ggf. auch die Abwendung einer Räumungsklage oder eine Regulierung von Mietschulden. Der Betreuer hat also Gespräche mit Wohnungsbaugesellschaften, Vermietern, Behörden, Wohnungsgeldstellen, Immobilienmaklern, Hausmeistern und ähnlichen Stellen und Personen zu führen. Für die Kündigung des Mietvertrages und die Auflösung einer Wohnung (z. B. aufgrund eines Umzugs in eine Einrichtung), ist eine vorherige Zustimmung des Betreuungsgerichtes erforderlich.
Zu den Aufgaben des Betreuers gehören hier z. B.:
- Geltendmachung von Ansprüchen und Leistungen
- Beantragung Pflegestufe
- Beantragung von Rente
- Beantragung von Sozialleistungen und -hilfen

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Ich freue mich zu versuchen, all Ihre Fragen zu beantworten.

Was ein rechtlicher Betreuer nicht leisten muss
Welche Aufgaben sind nicht die eines rechtlichen Betreuers?
Oftmals führt die Berufsbezeichnung „Betreuer“ zu Missverständnissen. Dies ist vollkommen nachvollziehbar, da in verschiedenen Institutionen und Bereichen der Begriff „Betreuer“ verwendet wird. Um die rechtliche, also die vertretende Komponente der Tätigkeit hervorzuheben, heißt es aus diesem Grund auch „rechtlicher oder gesetzlicher Betreuer“. Ein rechtlicher/gesetzlicher Betreuer ist somit nicht dafür zuständig, dem Betreuten im Haushalt zu helfen, ihn bei Freizeitaktivitäten, Spaziergängen oder Arztbesuchen zu begleiten oder gar die Krankenpflege zu übernehmen. Ist dies jedoch vom Gericht angeordnet und benötigt der Betreute hierbei Unterstützung, ist der rechtliche Betreuer für die Organisation und die Kontrolle der Durchführung dieser Tätigkeiten durch entsprechende Dienstleister zuständig.

